Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für Leistungen von IT-Scherbarth / Scherbarth Solutions
§ 1 Vertragspartner
Scherbarth Solutions - Fabien Scherbarth
Adresse:
Berggärtenstraße 44
56564 Neuwied
Deutschland
Kontakt:
Telefon: 02631 9787561
E-Mail: info@scherbarth-solutions.de
Website: www.scherbarth-solutions.de
Steuernummer: DE335184329
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
§ 2 Vertragsgegenstand
Verkauf von IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- IT-Consulting und Projektplanung
- Server und Virtualisierung (Proxmox)
- Netzwerkinfrastruktur
- IT-Wartung und Support
- Webseiten Erstellung
- Domains und Webhosting
- Cloud-Server und Colocation
- SSL-Zertifikate
- Software-Lizenzen
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt über unser Kundencenter, per E-Mail, Telefon oder vor Ort. Verträge werden ausschließlich mit Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) geschlossen.
Bestellvorgang:
- Kontaktaufnahme und Beratung
- Angebotserstellung
- Auftragsbestätigung
- Vertragsabschluss
Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Scherbarth Solutions - Fabien Scherbarth (nachfolgend Scherbarth Solutions genannt) kommt ein Vertrag zustande.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
Kündigungsfristen:
- Wartungsverträge: 3 Monate zum Ende des Vertragsmonats
- Projektarbeit: Nach Abschluss des Projekts
- Hosting-Services: 1 Monat zum Ende des Vertragsjahres
- Beratungsleistungen: Jederzeit möglich
Kündigungen müssen in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise:
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Preisänderungen sind mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
Rechnungen über Teillieferungen/Teilleistungen sind sofort nach Zugang fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Zahlungsarten:
- Rechnung (Zahlungsziel: 10 Tage netto)
- Banküberweisung
- PayPal
- Stripe
Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 6 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
Scherbarth Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Mitwirkungspflichten des Kunden:
- Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten und Informationen
- Zeitnahe Rückmeldung bei Rückfragen
- Bereitstellung einer geeigneten Arbeitsumgebung bei Vor-Ort-Terminen
- Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, können zusätzliche Kosten anfallen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung:
Für Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Abnahme. Bei Mängeln wird Scherbarth Solutions nach eigener Wahl nacherfüllen oder den Mangel beseitigen.
Haftungsbeschränkung:
Die Haftung von Scherbarth Solutions ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Scherbarth Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Scherbarth Solutions verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kundendaten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden ausdrücklich gewünscht.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Höhere Gewalt
Scherbarth Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserfüllung, die auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse zurückzuführen sind.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Scherbarth Solutions und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuwied, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 13 Lieferung, Teilleistungen und Teilabrechnung
Scherbarth Solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Jede Teillieferung/-leistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Scherbarth Solutions (§ 449 BGB).
Bei Zahlungsverzug ist Scherbarth Solutions nach Fristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
Für Unternehmerkunden gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang; Forderungen werden im Voraus sicherungshalber abgetreten.
§ 15 Abschlags- und Anzahlungszahlungen
Scherbarth Solutions ist berechtigt, bei Projekten Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
Hardware kann vorab per Anzahlungsrechnung (bis zu 100 %) oder bei Lieferung per Teilrechnung abgerechnet werden.
Geleistete Anzahlungen werden in der Schlussrechnung vollständig verrechnet.